Erbrecht

Erbrecht

Nachlassplanung und Vorsorge

Für jeden Menschen ist irgendwann der Zeitpunkt gekommen, seinen Nachlass zu regeln.  Sie haben bestimmte Vorstellungen und Wünsche, denen unbedingt nach Ihrem Tod auch Rechnung getragen werden soll. Sie wollen vermeiden, dass nach Ihrem Tod ein Streit ausbricht.

Dass zum Beispiel Ihre Angehörigen, die schon zu Ihren Lebzeiten nicht miteinander gesprochen haben, nun Mitglieder einer Erbengemeinschaft geworden sind und nun wohl das vererbte Familiengrundstück jahrelang brachliegen muss und letzten Endes nur die Versteigerung bleibt.

Der Grund dafür ist, dass das gesetzliche Erbrecht  Menschen mit unüberbrückbaren Differenzen in einer Erbengemeinschaft zusammengebracht hat. Wenn Sie so etwas vermeiden wollen, dann regeln Sie Ihren Nachlass zu Ihren Lebzeiten.

Damit Konflikte nach dem Erbfall möglichst vermieden werden können, biete ich eine umfassende, kompetente und kreative Beratung zur Vermögensvorsorge an. Dabei geht es um die Vorsorgevollmacht, die Betreuungsverfügung und die Patientenverfügung sowie die Gestaltung der Rechtsnachfolge durch Testament und Erbvertrag.

Sie erreichen mich telefonisch unter: 030 50 96 77 77.

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